Hornsittich
Wissenschaftlicher Name : | Eunymphicus cornutus cornutus (Gmelin, 1788) |
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Ordnung: | Psittaciformes - Papageien |
Unter Ordnungen: | – |
Familie: | Platycercidae - Plattschweifsittiche |
Unter Familie: | Platycercinae - eigentliche Plattschweifsittiche |
Gattung: | Eunymphicus |
Unterarten: | Eunymphicus cornutus uvaeensis; |
Englisch : | Horned Parakeet; |
Französisch : | Perruche cornue; |
Italienisch : | Parrocchetto cornuto; |
Holländisch : | Hoornparkiet; |
Spanisch : | Perico Maorí Cornudo; |
Brutsaison in Freiheit:
Oktober bis Dezember.
Verbreitung:
Neukaledonien.
Habitat:
Alle bewaldeten Gebiete, vor allem Feuchtwälder.
Nahrung:
Vor allem Früchte (Weinbeeren, Papayas usw.) und Samen; Knospen und Blüten.
Verhalten in Zuchtanlagen:
Bewegungsaktive Sittiche, mit "meckernder", leiser Stimme; Haltung nicht unproblematisch, da anfällig gegen Darmerkrankungen; häufig überraschende Todesfälle; gut eingewöhnte oder in Gefangenschaft aufgezogene Vögel robuster; wenig scheu; scharren häufig am Boden; mit anderen Vögeln verträglich; keine Nager.
Unterbringung:
Ideal ist eine Voliere von wenigstens 3,5 m x 1 m x 2 m; im Winter nicht unter 10°C.
Fütterung:
Viel Früchte und Beeren; Samenmischung aus Hirse, Glanz, Hafer und wenige Sonnenblumenkerne (gekeimt); viel Gemüse und Grünzeug, insbesondere Paprika und Peperoni; regelmäßig Zweige mit frischen Blüten und Knospen; Mineralstoffe und Vitamingaben, insbesondere im Frühjahr und Herbst Vitamin C; kleine Mengen von Mehlwürmern; während der Jungenaufzucht eingeweichtes Weißbrot und Eifutter; regelmäßig Wurmkuren.
Zucht:
Gelingt in den letzten Jahren trotz kleiner Bestände regelmäßig; nicht vor dem ersten Lebensjahr brüten lassen; Brutbeginn während des ganzen Jahres; Winterbruten vermeiden; Gelegegröße 3-5 Eier; gebrütet wird meist ab dem 2. Ei; Brutdauer 20 Tage; oft schlüpfen nur wenige Junge; Nestlingszeit 35 Tage; Nistkastengröße 20 cm x 20 cm x 40 cm; Gemeinschaftshaltung auch während der Brut möglich, aber nicht zu empfehlen.
Rechtlicher Hinweis:
Schutzstatus: Anhang A Für die Zucht und Abgabe von Sittichen ist die „Verordnung zum Schutz gegen Psittakose und Ornithose (Psittakose-Verordnung)“ in neuesten Fassung – derzeit vom 14.11.1999 (BGBl. Seite 2111) – zu beachten. Beachten Sie in jeden Fall die Festlegungen in der „Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten“ (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) sowie die Gutachten zur Tierhaltung. Nach Anlage 6 BArtSchV: Pflichtring (6,0).
Beschreibung:
Größe 32 cm. Grün; gelblichgrün auf Brust, Bauch und Unterschwanzdecken; Unterrücken grüngelb; Ohrdecken und Nacken gelb; Stirn und Scheitel rot; Zügel und vordere Wangen schwarz; schwarze Haube aus zwei Federn mit roten Spitzen; Außenfahnen der Schwungfedern violettblau; Iris orangerot; Füße dunkelgrau; Schnabel hellblaugrau, an der Spitze schwärzlich. Jungvögel wie Alttiere, jedoch mit matteren Farben; Iris dunkel; Schnabel hell.