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Austr. Königssittich


Wissenschaftlicher Name : Alisterus scapularis scapularis (Lichtenstein, 1818)
 
Ordnung: Psittaciformes - Papageien
Unter Ordnungen:
Familie: Polytelidae - Prachtsittiche
Unter Familie:
Gattung: Alisterus
Unterarten: Teilweise wird Alisterus scapularis minor gelistet.
 
Englisch : Australian King Parrot;
Französisch : Platycerque à croupion bleu; Perruche royale (nominal);
Italienisch : Pappagallo re australiano; Parrocchetto reale australiano;
Holländisch : Australische Koningsparkiet;
Spanisch : Papagayo Real Australiano;



Brutsaison in Freiheit:

September bis Januar.

Verbreitung:

Ost-Australien von Süd-Victoria nordwärts bis Nord-Queensland.

Habitat:

Dichte Waldgebiete, Regenwald, Eukalyptusbuschwald, offene Waldgebiete bis zu 1650 m Höhe; außerhalb der Brutzeit auch in Anbaugebieten, Parkanlagen, Gärten und Plantagen; gelegentlich auch in Vorstadtbezirken.

Nahrung:

Früchte, Beeren, Nüsse, Grassamen, krautartige Pflanzen, Blüten, Knospen, Insekten und deren Larven; richten in Getreidefeldern und Obstplantagen oft erhebliche Schäden an.

Verhalten in Zuchtanlagen:

Mittellaute Sittiche; ausdauernd und hart; werden in kleinen Flugkäfigen leicht träge; gewöhnen sich meist bald an Pfleger; Paare sollten als Jungtiere zusammengestellt werden, da Altvögel oft nicht harmonieren; gegenüber anderen Arten wenig aggressiv; geringes Nagebedürfnis; Vögel gehen gern auf Boden; regelmäßig Wurmkuren.

Unterbringung:

Nur paarweise in Außenvoliere von min. 5 m x 1 m x 2 m mit anschließendem Schutzhaus; geschützt anlegen, da Vögel keine offene Voliere mögen.

Fütterung:

Sämereiengemisch aus Sonnenblumenkernen, Weizen, Hafer, Glanz, verschiedenen Hirsesorten und Unkrautsämereien; verschiedene Obst- und Gemüsesorten, vor allem jedoch halbreifer Mais, Karotten und Äpfel; Hagebutten, Vogelbeeren, Grünpflanzen (Vogelmiere, Löwenzahn usw.); wenige Erdnüsse; zur Aufzucht ein Insektenweichfutter.

Zucht:

Gelingt regelmäßig; Grundbedingung ist jedoch ein harmonierendes Paar; Brutbeginn ab März; 4-5 Eier, gelegentlich bis 7 Eier; Brutdauer 20 Tage; Nestlingszeit 35 Tage; Jungtiere ab 50 Tagen selbständig; bevorzugt wird tiefer Brutstamm mit 25 cm Innendurchmesser und mindestens 120 cm Tiefe; schräg anbringen; teilweise empfindlich gegen Störungen während der Brut; bereits ab zweitem Jahr geschlechtsreif.

Rechtlicher Hinweis:

Schutzstatus: Anhang B. Nach Anlage 5 zur BArtSchVO von der Anzeigepflicht ausgenommen. Für die Zucht und Abgabe von Sittichen ist die „Verordnung zum Schutz gegen Psittakose und Ornithose (Psittakose-Verordnung)“ in neuesten Fassung – derzeit vom 14.11.1999 (BGBl. Seite 2111) – zu beachten. Beachten Sie in jeden Fall die Festlegungen in der „Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten“ (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) sowie die Gutachten zur Tierhaltung.

Beschreibung:

Größe 42 cm. Rot; schmales Band im Nacken blau; Rücken und Flügeldecken grün; Schulterfedern hellblaßgrün; Unterrücken und Oberschwanzdecken ultramarinblau; Unterschwanzdecken grünschwarz, breit rot gesäumt; mittlere Schwanzfedern schwarz; die äußeren Schwanzfedern grünschwarz; Oberschnabel rot mit schwärzlicher Spitze, Unterschnabel schwarz; Iris gelb; Füße grau. Weibchen haben Kopf und Brust grün; blasser Schulterfederstreifen fehlt; Schnabel braun. Jungtiere wie Weibchen; junge Weibchen haben weniger Rot auf Bauch und Unterbrust; Schnabel gelblich, Iris dunkel.

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